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Reit Eldorado Kärnten Neu
Erhaltung des Reitwegenetzes (RWN), Versicherung und Pachtzahlung Regelmäßige Arbeiten, die der Erhaltung des Reitwegenetzes einer Gemeinde dienen sind in erster Linie nötig um ein gefahrenfreies Reiten zu sichern. Dem Image einer Gemeinde und dem des REK fügt nichts größeren Schaden zu, als ein womöglich vermeidbarer Unfall oder Schaden an Pferd und Reiter. Das Ausschneiden von Wegen, Mähen von hohem Bodenbewuchs und Entfernen von Hindernissen sind wichtige Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und bestimmen auch die Qualität eines Reitwegenetzes. Zugewachsene Waldwege mit umgestürtzten Bäumen und großen Felsen sind nicht die Qualität, die sich der Reitgast und ebenso der einheimische Reiter vorstellt – und für das REK daher auch nicht vermarktbar. Sicherlich kann es nach Unwettern immer wieder Behinderungen auf den Reitwegen geben. Gefahrenstellen können oft innerhalb eines Tages auftreten, ohne dass sie jemand zur Kenntnis nimmt. Aus diesem Grunde ist auch die Eingliederung der Reitwege in die Haftpflichtversicherung der Gemeinde ein äußerst wichtiger Punkt. Die Versicherung sollte hierbei auf leichte und grobe Fahrlässigkeit lauten um jedliche Schadenersatzforderung abgleichen zu können. Die Versicherungspflicht der Reitwege ist in den Statuten des REK verankert und damit eine Grundbedingung für den Beitritt einer Gemeinde. Ferner ist durch die Versicherung gewährleistet, dass ein Privatbesitzer in einem Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Beinahe für jeden Grundbesitzer ist dies die Voraussetzung, damit er seinen Weg zum Reiten zur Verfügung stellt. Die Übernahme der Haftung ist im Pachtvertrag, der zwischen Gemeinde und Wegbesitzer abzuschließen ist, festgelegt. Der Pachtvertrag ist eine rechtlich gültige Vereinbarung. Die Leistung einer jährlichen Pacht an einen Wegbesitzer ist für die Gemeinde nicht zwingend, wird vom REK aber empfohlen ( € 0,15 pro Laufmeter ). Es steht der Gemeinde damit frei, Sondervereinbarungen zu treffen. Manche Gemeinden leisten die Pachtzahlung in Form von Gegenleistungen, wie zum Beispiel: Schotterfuhren zur Wegerhaltung, Mähen angrenzender Flächen, Ausschneiden eines nicht gepachteten Wegstücks, Wasserregulierungen, etc. Pachtvertrag Die Gemeinde übernimmt vom Grundeigentümer die Haltereigenschaft nach §1319 a ABGB und gliedert den Weg haftungs- und versicherungsgemäß in ihr Netz ein. Der Vertrag ist grundsätzlich jährlich kündbar. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Es sollte jedoch getrachtet werden, eine kündigungsfreie Zeit von mindestens 3 Jahren zu erlangen, sodass das Projekt über eine gesicherte Anlaufphase verfügt. Es handelt sich um „kontrolliertes Reiten“ im Rahmen des Reit Eldorado Kärnten. Die Öffentliches Gut darf generell zum Reiten genutzt werden. Unsere Mitgliedsbetriebe sind auch dazu verpflichtet ihre Reiter über das „angemessene Verhalten“ beim Reiten aufzuklären. Damit ist jeder Reiter prinzipiell auch für sich und sein Pferd selbst verantwortlich. Ausgenommen sind dabei die Fälle, wo eindeutig ein fremdes Verschulden oder eine Fahrlässigkeit eines Dritten vorliegt. Die Nutzung des Weges durch den Eigentümer zu privaten oder wirtschaftlichen Zwecken bleibt voll aufrecht. Die Wegerhaltung wird, was das Reiten betrifft, von der Gemeinde übernommen. Für die Wegerhaltung im Ausmaß wie bisher bzw. zu eigenen Zwecken ist der Eigentümer weiterhin selbst zuständig. Versicherung Betreffend Versicherung ergeht die Aufforderung an alle Gemeinden, mit ihren Versicherungsvertretern Kontakt aufzunehmen und den beabsichtigten Ausbau des Reitwegenetzes zu melden. Erfahrungsgemäß ist kaum mit wesentlichen Kostenerhöhungen zu rechnen, dies wurde auch von Versicherungsfachleuten und den beigetretenen Gemeinden bestätigt. Es ist jedoch in jedem Fall darauf zu achten, dass bei einer Ausdehnung des Versicherungs- schutzes auf den Reitverkehr leichte und grobe Fahrlässigkeit versichert wird. Es steht auch jeder Gemeinde frei, den vom REK entworfenen Vertrag nach Bedarf und dienlichem Zweck zu verändern. Wegepacht Die jährliche Wegepacht wird für das gesamte Reitwegenetz einheitlich festgelegt und beträgt 0,15 € pro Laufmeter, wenn die Wegerhaltung durch den Pächter (die jeweilige Gemeinde) durchgeführt wird. Die Vereinbarung einer Pachtzahlung ist jedoch nicht zwingend. Es steht den Vertragspartnern aber auch frei zusätzliche Sondervereinbarungen untereinander zu treffen. AUFWÄNDE bei der ERHALTUNG eines Reitwegenetzes (RWN) Die weiter Vorne aufgelisteten Aufgaben, die eine Gemeinde im Rahmen der Planung, Errichtung und Erhaltung des RWN zu leisten hat, erscheinen im ersten Augenblick sehr aufwändig und kostenintensiv. Diese Aufwände sind aber immer in Relation zur Größe des RWN einer Gemeinde zu sehen. Ebenso sind die (laufenden) Kosten auch abhängig vom Anteil privater Wege (Pachtkosten) sowie deren Beschaffenheit. Unter Wirtschaftswegen versteht man Wege, die so oder so laufend erhalten werden müssen um sie für die Holzbringung, die Landwirtschaft oder als Zuweg nutzen zu können. Viele dieser Wege sind überdies auch von einer festeren Bodenbeschaffenheit, sodass Schäden nur die Ausnahme sind. Zudem müssen öffentliche Wege stets gefahrenfrei nutzbar sein, da sie ja meist nicht nur von Reitern, sondern auch von Wanderern, Läufern, Bikern usw. genutzt werden. Anders verhält es sich natürlich bei Wegen, die sich im Wald oder auf Wiesen befinden, wo der Boden weich sein kann und gelegentliche Wegreparaturen nötig sein können. Ebenso sind Waldwege regelmäßig auszuschneiden, damit sie nicht verwachsen und ein Durchkommen unmöglich machen. Wiesenwege sollten regelmäßig gemäht werden, um Bodenhindernisse ersichtlich zu machen. Die Markierungen der Reitwege sollten gelegentlich repariert werden. Kostenbeispiel RWN: Reitwegenetz mit 25 Km Davon öffentliches Gut: 20 Km
QUALITÄT der Reitwege Ordentlich gepflegte Reitwege sind nicht nur eine vorbeugende Maßnahme zur Unfall – und Gefahrenvermeidung – sie sind auch ein Aushängeschild für die Gemeinde selbst. Sumpfige, verwachsene Waldwege und kilometerlange Schotterstrassen oder gar Asphaltwege sind für den Reitsport unbrauchbar; Und für das Reit Eldorado Kärnten nicht vermarktbar. Das Reit Eldorado Kärnten behält es sich vor, derartige Wege oder Wegstücke aus dem RWN zu streichen bzw. nicht in die offizielle Reitwege – Karte aufzunehmen. Bei der Planung sollte daher der Schwerpunkt nicht auf die Länge bzw. Größe des RWN gelegt werden, sondern auf dessen Qualität !
Bachdurchquerungen
Unterführungen
Viehweiden
Brücken
REITWEGE / Bauliche Errichtungen, Pflege & Qualität Das Reit Eldorado Kärnten Neu bietet fachliche Hilfe bei der Errichtung der Reitwege. Qualität und Sicherheit sind die obersten Prioritäten das Reitwegenetz betreffend. Speziell bei baulichen Errichtungen auf den Reitwegen sollte man kompetenten Rat einholen um grobe Fehler zu vermeiden. Baufehler sind nicht nur eine Gefahr, sie sind auch eine Vergeudung finanzieller Mittel.
Positive Beispiele baulicher Errichtungen Negative Beispiele für Qualität und Erhaltungsmaßnahmen Positive Beispiele für Reitwege
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