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Das Land Kärnten unterstützt das REK seit seiner Entstehung.
Landesrat Dr. Josef Martinz setzt sich für die Kärntner Pferdewirtschaft
und für die Förderung des REK – Projektes ein.

BEITRITT einer GEMEINDE / Vorgangsweise
Vorab sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Interesse nach Reitwegen und Vermarktung bei Betrieben und Reitern vorhanden ?
- Interesse der Gemeinde an diesem Projekt langfristig mitzuarbeiten vorhanden ?
- Ist reitsportliches Potential in der Gemeinde vorhanden ?
- Hat die Gemeinde Bedarf bzw. Interesse sich stärker dem Reitsport bzw. Reittourismus und dem „Thema Pferd“ zu widmen ?
Potentialerhebung:
- Welche Reitbetriebe, Reiter, Züchter, Pferdesport - interessierte Betriebe gibt es ?
- Welche Kooperationsbetriebe / Gasthäuser, Pensionen, Hotels, Geschäfte, etc.
- Reitsportliche Veranstaltungen, Pferdefeste, Zuchtveranstaltungen, etc. ?
Reitmöglichkeiten:
- Örtliche Reitbetriebe und Reiter sollten (in Zusammenarbeit mit der Gemeinde) einen Plan entwerfen, wo die gewünschten Reitstrecken verzeichnet sind
- Grundlegende Klärungen, wo das Reiten überhaupt möglich wäre
- Mit Weg – und Grundbesitzer reden, ob Reiten überhaupt erlaubt wäre
Welche Aufgaben kommen auf die Gemeinde zu ?
Ausheben der Besitzverhältnisse des Reitwegeplanes
- Mittels Katasterauszug sind die Wegbesitzer zu ermitteln
- Unterscheidung von öffentlichem und privatem Gut
- Streckenlängen (km)
Verhandlung mit den Grundbesitzern
- Diese Aufgabe kann im Auftrag der Gemeinde auch ein Reiter oder Betriebsbesitzer
übernehmen. Das REK leistest hier auch gerne Hilfestellung.
- Privatbesitzer müssen unbedingt gefragt werden, ob ihr Weg genutzt werden darf !
Abschließen von Pachtverträgen
- Abschließen von Pachtverträgen für private Wege (Mustervertag beim REK erhältlich)
- Die Gemeinde übernimmt die Haltereigenschaft für den Weg
Pachtzahlungen
- Jährliche Pachtzahlung an die Besitzer privater Wege und Flächen (€ 0,15 pro Laufmeter)
- Sondervereinbarungen zwischen Gemeinde und Wegbesitzer sind zulässig
- Bei öffentlichem Gut bedarf es keiner Verträge und keiner Pachtzahlung
Versicherung der Reitwege
- Einbindung der Reitwege in die Haftpflichtversicherung der Gemeinde
- Die Eingliederung der Reitwege in die Bündelhaftpflicht der Gemeinde verursacht Kosten bis maximal € 120.- pro Jahr je nach Streckenlänge
Errichtung der Reitwege
- Anbringen der Markierungen (vom REK kostenlos bereit gestellt)
- Adaptionsarbeiten zu Reitzwecken
- 50 % der gesamten Errichtungskosten werden vom Land Kärnten gefördert. Die
Originalrechnungen dieser Kosten sind beim REK einzureichen.
Erhaltung der Reitwege
- Pflege der Reitwege (Ausschneiden und Mähen, wo nötig)
- Wartung der Markierungen
- Verhinderung von Unfall – und Gefahrenstellen
Wie läuft der Beitritt der Gemeinde ab ?
1. Beschluss der Gemeinde über den Beitritt ergeht an das Reit Eldorado Kärnten
2. Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Anerkennung der Statuten
3. Einzahlung des einmaligen Mitgliedbeitrages von € 2.000.- an das REK
Welche Aufgaben hat das Reit Eldorado Kärnten
- Präsentation des Projektes bei der Gemeinde
- Unterstützung der Betriebe und Reiter bei der Erarbeitung des Reitwegeplanes
- Information und Hilfestellung bei allen Fragen zur Entwicklung des Projektes
- Hilfestellung bei Wegverhandlungen
- Bereitstellung des Markierungsmaterials
- Kontrolle der Reitwege (Qualitätssicherung)
- Abwicklung der Förderung für die Errichtungskosten mit dem Land Kärnten
- Umfangreiche fachliche Beratung in allen Belangen
- Vermarktung der Betriebe, der Gemeinde und des Reitwegenetzes
Die Kosten der Vermarktung für die Betriebe richtet sich nach der vom Betrieb gewählten Marketingpauschale (genauere Informationen erhalten Sie auf Anfrage).
Die Gemeinden werden im Zusammenhang mit dem Reitwegenetz kostenlos mit
vermarktet. (Ausgenommen zusätzliche, von der Gemeinde gewählte Marketingangebote)
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