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Reitausbildung und Reitunterricht im Reit-Eldorado Kärnten / Österreich

Reitunterricht und Reitlehrgangsprogramme bei den Reitbetrieben des Reit Eldorado Kärnten umfassen:
 

 

1.

Reiterferien mit Reiturlaub (während Ihres Reiturlaubes)

Reiten für Anfänger und Fortgeschrittene, Reiten an der Longe, Reiten in der Abteilung, Reiten im Gelände, Kavaletti, Pferde führen, Pferde putzen, Pferde satteln, Umgang mit Pferden. Das kleine und große Hufeisen kann als eines von vielen Reitabzeichen im Reitunterricht in einem unserer Reitbetriebe des Reit Eldorado Kärnten Ihrer Wahl von Ihnen erworben werden.

 

2.

Unsere Reitbetriebe bieten Reitunterricht für Sie & Reitausbildung für Ihr eigenes Pferd (während Ihres Reiturlaubes)

Im Reit Eldorado Kärnten können Sie einen individuellen Reitunterricht und auch Ihr Pferd eine maßgeschneiderte Reitausbildung genießen - natürlich alles während Ihres Reiturlaubes in Kärnten.

Wir nennen Ihnen gerne Mitgliedsbetriebe des Reit Eldorado Kärnten, bei denen Sie einen passenden Reitunterricht, bzw. Ihr Pferd eine spezifische Reitausbildung (z.B. Anreiten, Bereiten, Korrektur) erhalten können.

Insofern gewünscht, ist es auch möglich, Ihr Pferd auf Materialprüfungen, Dressur- und Springpferdeprüfungen, sowie Championaten und Turnieren vorzustellen.

 
Im Reit Eldorado Kärnten können Reiter folgende Prüfungen abgelegen:

Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden (Kleines Hufeisen)

Zielsetzung:
Der Erwerb des "Kleinen Hufeisens" gilt als Bestätigung, dass der Inhaber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd nachgewiesen hat. Daher ist besonderer Wert auf die Themen Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd, sowie Sicherheitsaspekte zu legen. Es werden vor allem die Verhaltenslehre und die daraus resultierenden Aspekte für den Umgang mit dem Pferd einschließlich Tierschutz behandelt.
Die Anforderungen werden praxisnah und altersgerecht vermittelt und abgeprüft.
Die theoretische Prüfung kann auch in die praktische Prüfung integriert werden.
Zulassung:
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes auf die Koppel, Pferdepflege einschließlich Bandagieren, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen durchführen.Reiten im Schritt und Trab am Führzügel oder Longe.
Theoretische Anforderungen:
Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis, Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichungen, Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, Grundkenntnisse der Anatomie und Verdauung, Fütterungstechnik, Futtermittel, Rationsgestaltung, Pferdepflege einschließlich Bandagieren und Gamaschen anlegen, Hufpflege, Ausrüstung einschließlich Aufzäumen und Satteln, Grundkenntnisse der wesentlichsten Erkrankungen, Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren, Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Pferd, Grundlagen zu den Themen Aufstallungsarten, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide.

Sonderprüfung für Freizeitreiter (Großes Hufeisen)

Zielsetzung:
Aufgabe des "Großen Hufeisens" ist es, Personen gute Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sowie fundamentale Reitkenntnisse zu bestätigen.
Zulassung:
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Zusätzlich zu den Anforderungen des "Kleinen Hufeisens Verschnallen der Bügel; Versorgen des Pferdes nach der Arbeit; Grundtechniken des Verladens.
Reiten:
Auf- und Absitzen, Nachgurten; Reiten im Dressurviereck (Halle), Reiten von Hufschlagfiguren auf Ansage des Richters/Richterkandidaten (vorzugsweise einzeln, auch in der Gruppe zulässig; max. Abschnitte der Dressuraufgaben R1, R2 oder R3), Reiten über Cavaletti, um Tonnen oder Ständer.
Beurteilt wird die beginnende Einwirkung, die Korrektheit der Hilfengebung und das Einhalten der Hufschlagfiguren.
Theoretische Anforderungen:
Zusätzlich zu den Anforderungen des "Kleinen Hufeisens" Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege; Grundkenntnisse über Sitz und Hilfengebung, Hufschlagfiguren; Anpassen und Anlegen von Trense und Sattel, Verschnallen der Bügel; Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung; Grundlagen der Organisation des Pferdesports.

Reiterpass (FENA) - ÖTO § 1404

Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.
Voraussetzungen:
Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt; Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein; Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum Reiterpass.
Sonderprüfung:
Dressur
Zu reiten ist die Dressuraufgabe R1, R2 oder R3;
Geländereiten
Zu reiten ist eine Geländestrecke von ca. 600 m Länge mit vier Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse;
Theorie
Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'.

Reiternadel (FENA) - ÖTO § 1405

Die Reiternadel (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere Distanzen zu reiten.

Voraussetzungen:
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen; Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel.
Sonderprüfung:
Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe A1 oder A3;
Springen/Geländereiten: Zu reiten ist ein Parcours von mind. 600 m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von mind. 80 cm Höhe;
Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'.

Dressurreiternadel (FENA)

Voraussetzungen:
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen;
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Dressurreiternadel.
Sonderprüfung:
Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe A3;
Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'.

FENA Western Riding Certificate

RICHTLINIEN FÜR DAS WESTERN RIDING CERTIFICATE
Das Western Riding Certificate (WRC) ist eine Sonderprüfung des BFV und Voraussetzung zur Erlangung einer Startkarte. Das WRC ist eine Reiterprüfung. Jede Prüfung zum WRC ist spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Termin dem zuständigen LFV zu melden, der zwei Richter oder einen Richter und einen Beisitzer entsendet. Die Kosten werden auf die Teilnehmer aufgeteilt, Urkunden und Gürtelschnallen des BFV werden nach der Prüfung (gegen Gebühr lt. Gebührenordnung) den erfolgreichen Teilnehmern vom Richter übergeben. Laut ÖTO sind Sonderprüfungen bei Turnieren nicht zulässig. Ausnahme: Beginnt ein Turnier mittags (ab 13:00 Uhr), dann ist eine WRC Prüfung am Vormittag des 1. Turniertages zulässig, vorausgesetzt, dass die Sonderprüfung mindestens 1/ ½ Stunden vor Turnierbeginn, inklusive Urkundenverteilung, abgeschlossen ist. Voraussetzung für die Ablegung des WRC ist die Mitgliedschaft in einer reiterlichen Vereinigung, die über einen LFV dem BFV angeschlossen ist. Das Mindestalter für die Ablegung des WRC beträgt 8 Jahre.

Das Western Riding Certificate besteht aus folgenden Teilprüfungen:
1. Theoretische Prüfung:
Vorführen eines Pferdes, Putzen, Hufpflege, korrektes Satteln, Zäumen und Aufsitzen.
Mündliche Prüfung gemäß dem "Pferdesport FENA Lehrbuch" mit Fragen aus den Abschnitten:
1 Pferd und Reiter
2 Umgang mit dem Pferd
3 Pferdekunde
4 Pferdehaltung und Fütterung
6 Pferdekrankheiten
7 Erste Hilfe
9 Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr
11 Turnierangelegenheiten I
14 Pferdetransport
16 Turnierangelegenheiten II, Abschnitt Ordnungsmaßnahmen
17 Jagd und Jäger, Partner in der Natur
18 Westernreiten
Weiters werden Kenntnisse aus diesem Regelbuch des BFV über die Westernreitlehre, Westernreitdisziplinen, Sattelung und Zäumung des Westernpferdes und Westernpferderassen vorausgesetzt.
2. Praktische Prüfung:
Zu reiten ist ein- oder beidhändig je nach Ausrüstung unabhängig vom Alter des Pferdes:
o eine Pleasure auf Ansage des Richters, wobei mindestens 3 Teilnehmer gleichzeitig in der Bahn sein müssen;
o ein Kurz-Trail, bestehend aus mindestens 4 Hindernissen, davon müssen 2 Pflichthindernisse sein.
o eine Reining L
3. Sofern in den einzelnen Teilprüfungen die Anforderungen nicht erreicht werden, ist die Wiederholung von Teilprüfungen nur innerhalb von zwei Jahren möglich, frühestens jedoch nach 4 Wochen.

Reiterlizenz (FENA) - ÖTO § 1411

Zur Erlangung einer Reitlizenz R1 oder RD1 ist eine Lizenzprüfung in jenem Bundesland abzulegen, in welchem der Bewerber Stamm-Mitglied ist. Will ein Bewerber die Lizenzprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, so hat er dazu die Zustimmung seines LFV einzuholen.

Voraussetzungen:
Besitz der ÖRN (für die RD1 reicht die ÖDRN), des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen, die Vollendung des 10. Lebensjahres, Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;

Sonderprüfung:
Dressur für die R1:
Zu reiten ist die Aufgabe VA1 oder A10 aus den 'Aufgaben für Dressurprüfungen' des BFV nach Wahl des Reiters.
Die Beurteilung "bestanden" entspricht einer Wertnote von mindestens 5,5
Springen:
Zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse A gem. § 203 Abs. 2.
Für Reiter auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse.
Die Beurteilung "bestanden" entspricht einem Ergebnis von mindestens 5,5
Dressur für die RD1:
Zu reiten ist die Aufgabe A10 aus den "Aufgaben für Dressurprüfungen" des BFV.
Die Beurteilung "bestanden" entspricht einer Wertnote von mindestens 5,5
Theorie:
Mündliche (oder schriftliche) Prüfung gemäß dem "FENA-Lehrbuch Pferdesport" und den Bestimmungen der ÖTO
Die Beurteilung "bestanden" entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen.

Erreiten der Lizenz am Turnierweg:
Dressur für die R1:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 5,5 bei Dressurreiterbewerben gem. § 801 oder Dressurprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.
Springen:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 5,5 bei Springreiterbewerben gem. § 801 oder Stilspringprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gelten die Teilprüfung Dressur und Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von weniger als 80 Fehlerpunkten bei einer Vielseitigkeit gem. Klasse E innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.
Dressur für die RD1:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber sechsmal ein Ergebnis von mindestens 5,5 bei Dressurreiterbewerben gem. § 801 oder Dressurprüfungen der Klasse E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Dabei sind je Turniertag höchstens ein Erfolg und je Turnier höchstens zwei Erfolge anrechenbar. Die Ergebnisse sind von den Richtern des Bewerbes auf dem entsprechenden Formblatt (Beiblatt zu Lizenzantrag) zu bestätigen.

Für die Höherreihung der Lizenzen gelten die Anforderungen lt. § 17 ÖTO

Leistungspunkte für die Höherreihung der Lizenzen werden aus den Erfolgen der letzten drei Kalenderjahre errechnet.

Die jährliche Höherreihung bei erbrachten Voraussetzungen erfolgt jeweils per 01.01. und ist kostenfrei.

Eine Höherreihung der Lizenz auf Grund erbrachter Voraussetzungen ist auch während des Turnierjahres auf Antrag möglich. Diese Höherreihung ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung) und hat erst dann Gültigkeit, wenn die Erfassung durch den BFV auf Antrag des Lizenzinhabers erfolgt ist.

Eine Höherreihung während der gesamten Dauer eines Turniers ist nicht möglich.

§ 1407 Österreichisches Wanderreiter-Abzeichen

Voraussetzung für die Erlangung des ÖWRA ist der Besitz der ÖRN gem. § 1405.

Sonderprüfung:
Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation DL, SL, VL oder bei Islandpferden PI besitzen.
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

o Gangprüfung: Nach freiem Ermessen des Reiters soll das Pferd in einem Dressurviereck 20 x 40 m auf beiden Händen und in allen Grundgangarten mit den Anforderungen der Klasse A vorgestellt werden. Die Dauer der Prüfung beträgt vier bis fünf Minuten; nach vier Minuten zeigt ein Glockenzeichen an, dass die Prüfung innerhalb der nächsten Minute zu beenden ist. Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 4.

o Geschicklichkeitsprüfung: Dies sind Springaufgaben (Überwinden von drei natürlichen Hindernissen, unter denen sich ein Graben befinden muss), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc.) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen).
Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss.

o Orientierungsaufgabe: Im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen, woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.
Sie gilt als bestanden wenn:
o die Gangprüfung als "bestanden" beurteilt wurde (entspricht einer Wertnote von mindestens 5,0),
o alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vorgesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss erfolgte und
o bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden.

Teilprüfungen sind auf dem gleichen Pferd zu absolvieren.
Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die Abschnitte B I (§ 102), B II (§ 202) bzw. B VI (§ 602).

§ 1407a Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen

Voraussetzung für die Erlangung des ÖWWRA ist der Besitz des WRC gem den Allgemeinen Richtlinien Westernreiten Teil A Abschn 2 P 7.
Sonderprüfung:
Der eingesetzte Richter muss in der aktuellen Richterliste des BFV für Westernreitbewerbe geführt sein.
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
· Gangprüfung: Es ist eine Horsemanshipaufgabe im Dressurviereck in allen Grundgangarten zu reiten. Die Beurteilung erfolgt gem den Besonderen Bestimmungen Westernreiten Teil C Abschn 2 P 9 lit d.
· Geschicklichkeitsprüfung: Dies sind Überwinden von natürlichen Hindernissen (drei Hindernisse mit einer Höhe von max 50 cm, Rückwärtsrichten durch ein L und Drehen des Pferdes in einem Viereck 2 x 2 m), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss.

· Orientierungsaufgabe: Im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen, woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.

Sie gilt als bestanden wenn:
· die Horsemanshipaufgabe als "bestanden" beurteilt wurde (entsprechend einer Bewertung von mindestens 67),
· alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vorgesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss erfolgte und
· bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden.

Alle Teilprüfungen sind auf dem selben Pferd zu absolvieren. Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die Allgemeinen Turnierbestimmungen Westernreiten Teil B Abschn 4. Während der Geschicklichkeitsprüfung und der Orientierungsaufgabe ist ein Reiterhelm, der der Norm "EN 1384" 1996 entspricht, ohne Kinnschutz zu tragen (vgl § 57 Abs 5 ÖTO). Während der Geschicklichkeitsprüfung haben Jugendliche und Junioren (bis Vollendung 18. LJ) und während der Orientierungsaufgabe alle Kandidaten eine Sicherheitsweste, Basisnorm EN 13158 zu tragen (vgl § 57 Abs 5 ÖTO).

WEITERE INFOS Siehe www.fena.at

 

Dieses Projekt wird von der Europäischen Union, Bund & Land kofinanziert.

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