 |
REIT ELDORADO
KÄRNTEN Neu
Frau Mag. Theres Smolak
Hauptplatz 23 / 3. Stock
9300 St. Veit an der Glan
Austria
Telefon: ++43 (0)4212 -
288 80 69 39
Telefax: ++43 (0)4212 -
288 80 69 44
Mobil: ++43 (0)664 -
283 15 64
reiten@reit-eldorado.at www.reit-eldorado.at |
|
 |
| |
|
Reitausbildung und Reitunterricht im Reit-Eldorado Kärnten / Österreich
Reitunterricht und Reitlehrgangsprogramme bei den Reitbetrieben des Reit
Eldorado Kärnten umfassen:
| |
|
1.
|
Reiterferien mit Reiturlaub (während Ihres Reiturlaubes)
Reiten für Anfänger und Fortgeschrittene,
Reiten an der Longe, Reiten in der Abteilung, Reiten im Gelände,
Kavaletti, Pferde führen, Pferde putzen, Pferde satteln, Umgang
mit Pferden. Das kleine und große Hufeisen kann als eines
von vielen Reitabzeichen im Reitunterricht in einem unserer Reitbetriebe
des Reit Eldorado Kärnten Ihrer Wahl von Ihnen erworben werden.
|
|
2.
|
Unsere Reitbetriebe
bieten Reitunterricht für Sie & Reitausbildung für
Ihr eigenes Pferd (während Ihres Reiturlaubes)
Im Reit Eldorado Kärnten können Sie einen
individuellen Reitunterricht und auch Ihr Pferd eine maßgeschneiderte
Reitausbildung genießen - natürlich alles während
Ihres Reiturlaubes in Kärnten.
|
|
Wir nennen Ihnen gerne Mitgliedsbetriebe des Reit
Eldorado Kärnten, bei denen Sie einen passenden Reitunterricht,
bzw. Ihr Pferd eine spezifische Reitausbildung (z.B. Anreiten, Bereiten,
Korrektur) erhalten können.
Insofern gewünscht, ist es auch möglich,
Ihr Pferd auf Materialprüfungen, Dressur- und Springpferdeprüfungen,
sowie Championaten und Turnieren vorzustellen.
|
 |
| |
Im Reit Eldorado Kärnten können Reiter folgende Prüfungen
abgelegen:
Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden (Kleines Hufeisen)
|
Zielsetzung:
Der Erwerb des "Kleinen Hufeisens" gilt als Bestätigung,
dass der Inhaber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit
dem Pferd nachgewiesen hat. Daher ist besonderer Wert auf die Themen Pferdehaltung
und Umgang mit dem Pferd, sowie Sicherheitsaspekte zu legen. Es werden
vor allem die Verhaltenslehre und die daraus resultierenden Aspekte für
den Umgang mit dem Pferd einschließlich Tierschutz behandelt.
Die Anforderungen werden praxisnah und altersgerecht vermittelt und abgeprüft.
Die theoretische Prüfung kann auch in die praktische Prüfung
integriert werden.
Zulassung:
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum
Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden,
Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes auf die Koppel, Pferdepflege
einschließlich Bandagieren, Ausrüsten des Pferdes einschließlich
Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende
Maßnahmen durchführen.Reiten im Schritt und Trab am Führzügel
oder Longe.
Theoretische Anforderungen:
Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang
mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis, Charakterbeurteilung
und Verhaltensabweichungen, Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung,
Grundkenntnisse der Anatomie und Verdauung, Fütterungstechnik, Futtermittel,
Rationsgestaltung, Pferdepflege einschließlich Bandagieren und Gamaschen
anlegen, Hufpflege, Ausrüstung einschließlich Aufzäumen
und Satteln, Grundkenntnisse der wesentlichsten Erkrankungen, Kenntnisse
über Impfungen und Wurmkuren, Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Pferd,
Grundlagen zu den Themen Aufstallungsarten, Stallklima, Stalleinrichtung,
Auslauf und Weide.
Sonderprüfung für Freizeitreiter (Großes Hufeisen)
|
Zielsetzung:
Aufgabe des "Großen Hufeisens" ist es, Personen gute Kenntnisse
im Umgang mit dem Pferd sowie fundamentale Reitkenntnisse zu bestätigen.
Zulassung:
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum
Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Zusätzlich zu den Anforderungen des "Kleinen Hufeisens Verschnallen
der Bügel; Versorgen des Pferdes nach der Arbeit; Grundtechniken
des Verladens.
Reiten:
Auf- und Absitzen, Nachgurten; Reiten im Dressurviereck (Halle), Reiten
von Hufschlagfiguren auf Ansage des Richters/Richterkandidaten (vorzugsweise
einzeln, auch in der Gruppe zulässig; max. Abschnitte der Dressuraufgaben
R1, R2 oder R3), Reiten über Cavaletti, um Tonnen oder Ständer.
Beurteilt wird die beginnende Einwirkung, die Korrektheit der Hilfengebung
und das Einhalten der Hufschlagfiguren.
Theoretische Anforderungen:
Zusätzlich zu den Anforderungen des "Kleinen Hufeisens"
Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände,
Lederpflege; Grundkenntnisse über Sitz und Hilfengebung, Hufschlagfiguren;
Anpassen und Anlegen von Trense und Sattel, Verschnallen der Bügel;
Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung; Grundlagen der Organisation
des Pferdesports.
Reiterpass (FENA) - ÖTO § 1404
|
Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist,
ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften
beherrscht.
Voraussetzungen:
Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des
Prüfungsjahres zählt; Mitglied in einem dem Landesfachverband
angeschlossenen Verein; Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum
Reiterpass.
Sonderprüfung:
Dressur
Zu reiten ist die Dressuraufgabe R1, R2 oder R3;
Geländereiten
Zu reiten ist eine Geländestrecke von ca. 600 m Länge mit vier
Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse;
Theorie
Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch
Pferdesport'.
Reiternadel (FENA) - ÖTO § 1405
|
Die Reiternadel (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist,
ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere
Distanzen zu reiten.
Voraussetzungen:
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen; Mitglied
in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel.
Sonderprüfung:
Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe A1 oder A3;
Springen/Geländereiten: Zu reiten ist ein Parcours von mind. 600
m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von
mind. 80 cm Höhe;
Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß
dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'.
Dressurreiternadel (FENA)
|
Voraussetzungen:
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen;
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Dressurreiternadel.
Sonderprüfung:
Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe A3;
Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß
dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'.
FENA Western Riding Certificate
|
RICHTLINIEN FÜR DAS WESTERN RIDING CERTIFICATE
Das Western Riding Certificate (WRC) ist eine Sonderprüfung des BFV
und Voraussetzung zur Erlangung einer Startkarte. Das WRC ist eine Reiterprüfung.
Jede Prüfung zum WRC ist spätestens 2 Monate vor dem gewünschten
Termin dem zuständigen LFV zu melden, der zwei Richter oder einen
Richter und einen Beisitzer entsendet. Die Kosten werden auf die Teilnehmer
aufgeteilt, Urkunden und Gürtelschnallen des BFV werden nach der
Prüfung (gegen Gebühr lt. Gebührenordnung) den erfolgreichen
Teilnehmern vom Richter übergeben. Laut ÖTO sind Sonderprüfungen
bei Turnieren nicht zulässig. Ausnahme: Beginnt ein Turnier mittags
(ab 13:00 Uhr), dann ist eine WRC Prüfung am Vormittag des 1. Turniertages
zulässig, vorausgesetzt, dass die Sonderprüfung mindestens 1/
½ Stunden vor Turnierbeginn, inklusive Urkundenverteilung, abgeschlossen
ist. Voraussetzung für die Ablegung des WRC ist die Mitgliedschaft
in einer reiterlichen Vereinigung, die über einen LFV dem BFV angeschlossen
ist. Das Mindestalter für die Ablegung des WRC beträgt 8 Jahre.
Das Western Riding Certificate besteht aus folgenden Teilprüfungen:
1. Theoretische Prüfung:
Vorführen eines Pferdes, Putzen, Hufpflege, korrektes Satteln, Zäumen
und Aufsitzen.
Mündliche Prüfung gemäß dem "Pferdesport FENA
Lehrbuch" mit Fragen aus den Abschnitten:
1 Pferd und Reiter
2 Umgang mit dem Pferd
3 Pferdekunde
4 Pferdehaltung und Fütterung
6 Pferdekrankheiten
7 Erste Hilfe
9 Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr
11 Turnierangelegenheiten I
14 Pferdetransport
16 Turnierangelegenheiten II, Abschnitt Ordnungsmaßnahmen
17 Jagd und Jäger, Partner in der Natur
18 Westernreiten
Weiters werden Kenntnisse aus diesem Regelbuch des BFV über die Westernreitlehre,
Westernreitdisziplinen, Sattelung und Zäumung des Westernpferdes
und Westernpferderassen vorausgesetzt.
2. Praktische Prüfung:
Zu reiten ist ein- oder beidhändig je nach Ausrüstung unabhängig
vom Alter des Pferdes:
o eine Pleasure auf Ansage des Richters, wobei mindestens 3 Teilnehmer
gleichzeitig in der Bahn sein müssen;
o ein Kurz-Trail, bestehend aus mindestens 4 Hindernissen, davon müssen
2 Pflichthindernisse sein.
o eine Reining L
3. Sofern in den einzelnen Teilprüfungen die Anforderungen nicht
erreicht werden, ist die Wiederholung von Teilprüfungen nur innerhalb
von zwei Jahren möglich, frühestens jedoch nach 4 Wochen.
Reiterlizenz (FENA) - ÖTO § 1411
|
|
| Zur Erlangung einer Reitlizenz R1 oder RD1 ist eine Lizenzprüfung
in jenem Bundesland abzulegen, in welchem der Bewerber Stamm-Mitglied
ist. Will ein Bewerber die Lizenzprüfung in einem anderen Bundesland
ablegen, so hat er dazu die Zustimmung seines LFV einzuholen.
Voraussetzungen:
Besitz der ÖRN (für die RD1 reicht die ÖDRN), des
ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen, die Vollendung
des 10. Lebensjahres, Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen
Verein;
Sonderprüfung:
Dressur für die R1:
Zu reiten ist die Aufgabe VA1 oder A10 aus den 'Aufgaben für
Dressurprüfungen' des BFV nach Wahl des Reiters.
Die Beurteilung "bestanden" entspricht einer Wertnote
von mindestens 5,5
Springen:
Zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse A gem. §
203 Abs. 2.
Für Reiter auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten
die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse.
Die Beurteilung "bestanden" entspricht einem Ergebnis
von mindestens 5,5
Dressur für die RD1:
Zu reiten ist die Aufgabe A10 aus den "Aufgaben für Dressurprüfungen"
des BFV.
Die Beurteilung "bestanden" entspricht einer Wertnote
von mindestens 5,5
Theorie:
Mündliche (oder schriftliche) Prüfung gemäß
dem "FENA-Lehrbuch Pferdesport" und den Bestimmungen der
ÖTO
Die Beurteilung "bestanden" entspricht der richtigen Beantwortung
von mindestens 70% der gestellten Fragen.
Erreiten der Lizenz am Turnierweg:
Dressur für die R1:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt
die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber dreimal
ein Ergebnis von mindestens 5,5 bei Dressurreiterbewerben gem. §
801 oder Dressurprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen
der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv
abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.
Springen:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt
die Teilprüfung Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal
ein Ergebnis von mindestens 5,5 bei Springreiterbewerben gem. §
801 oder Stilspringprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) innerhalb
von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen
kann.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gelten
die Teilprüfung Dressur und Springen als bestanden, wenn der
Bewerber dreimal ein Ergebnis von weniger als 80 Fehlerpunkten bei
einer Vielseitigkeit gem. Klasse E innerhalb von 3 Jahren ab positiv
abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.
Dressur für die RD1:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt
die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber sechsmal
ein Ergebnis von mindestens 5,5 bei Dressurreiterbewerben gem. §
801 oder Dressurprüfungen der Klasse E (lizenzfrei) oder bei
Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb
von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen
kann.
Dabei sind je Turniertag höchstens ein Erfolg und je Turnier
höchstens zwei Erfolge anrechenbar. Die Ergebnisse sind von
den Richtern des Bewerbes auf dem entsprechenden Formblatt (Beiblatt
zu Lizenzantrag) zu bestätigen.
Für die Höherreihung der Lizenzen gelten die Anforderungen
lt. § 17 ÖTO
Leistungspunkte für die Höherreihung der Lizenzen werden
aus den Erfolgen der letzten drei Kalenderjahre errechnet.
Die jährliche Höherreihung bei erbrachten Voraussetzungen
erfolgt jeweils per 01.01. und ist kostenfrei.
Eine Höherreihung der Lizenz auf Grund erbrachter Voraussetzungen
ist auch während des Turnierjahres auf Antrag möglich.
Diese Höherreihung ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung)
und hat erst dann Gültigkeit, wenn die Erfassung durch den
BFV auf Antrag des Lizenzinhabers erfolgt ist.
Eine Höherreihung während der gesamten Dauer eines Turniers
ist nicht möglich.
|
§ 1407 Österreichisches Wanderreiter-Abzeichen
|
|
| Voraussetzung für die Erlangung des ÖWRA ist der
Besitz der ÖRN gem. § 1405.
Sonderprüfung:
Der eingesetzte Richter muss zumindest die Qualifikation DL, SL,
VL oder bei Islandpferden PI besitzen.
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
o Gangprüfung: Nach freiem Ermessen des Reiters soll
das Pferd in einem Dressurviereck 20 x 40 m auf beiden Händen
und in allen Grundgangarten mit den Anforderungen der Klasse A vorgestellt
werden. Die Dauer der Prüfung beträgt vier bis fünf
Minuten; nach vier Minuten zeigt ein Glockenzeichen an, dass die
Prüfung innerhalb der nächsten Minute zu beenden ist.
Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. §
103 Abs. 4.
o Geschicklichkeitsprüfung: Dies sind Springaufgaben
(Überwinden von drei natürlichen Hindernissen, unter denen
sich ein Graben befinden muss), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen
eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc.) und Pflichtübungen
zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten
und in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen).
Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren.
Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose Versuch, eine
der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss.
o Orientierungsaufgabe: Im Gelände sollen auf einer
nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier
Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen
diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen
anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen,
woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen
Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.
Sie gilt als bestanden wenn:
o die Gangprüfung als "bestanden" beurteilt wurde
(entspricht einer Wertnote von mindestens 5,0),
o alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vorgesehenen
Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss erfolgte und
o bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte innerhalb
der doppelten EZ erreicht wurden.
Teilprüfungen sind auf dem gleichen Pferd zu absolvieren.
Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten
die Abschnitte B I (§ 102), B II (§ 202) bzw. B VI (§
602).
|
§ 1407a Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen
|
|
Voraussetzung für die Erlangung des ÖWWRA ist der
Besitz des WRC gem den Allgemeinen Richtlinien Westernreiten Teil
A Abschn 2 P 7.
Sonderprüfung:
Der eingesetzte Richter muss in der aktuellen Richterliste des BFV
für Westernreitbewerbe geführt sein.
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
· Gangprüfung: Es ist eine Horsemanshipaufgabe im Dressurviereck
in allen Grundgangarten zu reiten. Die Beurteilung erfolgt gem den
Besonderen Bestimmungen Westernreiten Teil C Abschn 2 P 9 lit d.
· Geschicklichkeitsprüfung: Dies sind Überwinden
von natürlichen Hindernissen (drei Hindernisse mit einer Höhe
von max 50 cm, Rückwärtsrichten durch ein L und Drehen des
Pferdes in einem Viereck 2 x 2 m), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen
eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc) und Pflichtübungen
zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und
in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb
von fünf Minuten zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit,
der dritte erfolglose Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie
Sturz führen zum Ausschluss.
· Orientierungsaufgabe: Im Gelände sollen auf einer
nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier
Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen
diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen
anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen,
woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen
Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.
Sie gilt als bestanden wenn:
· die Horsemanshipaufgabe als "bestanden" beurteilt
wurde (entsprechend einer Bewertung von mindestens 67),
· alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der
vorgesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss erfolgte
und
· bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte
innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden.
Alle Teilprüfungen sind auf dem selben Pferd zu absolvieren.
Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten
die Allgemeinen Turnierbestimmungen Westernreiten Teil B Abschn
4. Während der Geschicklichkeitsprüfung und der Orientierungsaufgabe
ist ein Reiterhelm, der der Norm "EN 1384" 1996 entspricht,
ohne Kinnschutz zu tragen (vgl § 57 Abs 5 ÖTO). Während
der Geschicklichkeitsprüfung haben Jugendliche und Junioren
(bis Vollendung 18. LJ) und während der Orientierungsaufgabe
alle Kandidaten eine Sicherheitsweste, Basisnorm EN 13158 zu tragen
(vgl § 57 Abs 5 ÖTO).
|
| WEITERE INFOS Siehe www.fena.at |
|
|